Bund verlängert Corona-Hilfemaßnahmen bis Ende 2022
Der Bund verlängert die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022. Dies bedeutet, dass das bewährte Programm der Überbrückungshilfe IV fortgesetzt wird. Die ergänzenden Programme der Neustarthilfe für Soloselbstständige und Härtefallhilfen werden ebenfalls verlängert.
Somit erhalten Unternehmen über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten sowie zusätzlich einen Eigenkapitalzuschuss, wenn sie besonders schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbstständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Die Antragsstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.