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Förderrichtlinie: Bundesförderung für effiziente Gebäude

Energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt und optimiert gebündelt

Seit 2021 wird mithilfe der BEG die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt und optimiert gebündelt. Dabei gliedert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude in drei Teilprogramme. In die BEG Wohngebäude (BEG WG)BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie in die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Zuschuss, Kreditförderung mit Tilgungszuschuss sind möglich

Vorteil dieser Förderrichtlinie ist die hohe Flexibilität für den Antragsteller bzw. die Antragstellerin, denn um den individuellen Bedürfnissen bestmöglich zu entsprechen, wird jeder Fördertatbestand sowohl als Zuschuss, wie auch als Kreditförderung mit Tilgungszuschuss angeboten. Detaillierte Informationen zu der Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie hier.

(Quelle: Newsletter WFA Kreis Plön, 04.05.2021)

 

 

 

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