Förderrichtlinie Stadt und Land Radverkehr
Förderfähig sind Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur des Landes, der Gemeinden, Kreise oder kreisfreien Städten
Dazu zählen:
- der Neu-, Um- und Ausbau einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter von straßenbegleitenden und eigenständigen Radwegen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken und Unterführungen, Knotenpunkte
- der Neu-, Um- und Ausbau der Anlagen des ruhenden Verkehrs einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter für Fahrräder und Lastenräder von diebstahlsicheren und standfesten Abstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern
- betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Radverkehrsflusses, die Koordinierung aufeinanderfolgender Lichtsignalanlagen, getrennte Ampelphasen (Grünphasen) für die unterschiedlichen Verkehrsströme zur Verbesserung der Sicherheit oder des Verkehrsflusses für den Radverkehr
- die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten durch Dritte
Für weitere Informationen, finden Sie hier den Link zu der Richtlinie.