Vollständige Übernahme der Beschaffungskosten bei Fahrradbügeln und Servicestationen
Anträge bis 30.06. eines jeden Jahres beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Mithilfe des Sonderprogramms „Stadt und Land“ werden nunmehr auch Quick-Win Maßnahmen wie Radbügel und Servicestationen gefördert. Die Beschaffungskosten bei Fahrradbügeln bis zu 150 Euro pro Bügel und bis zu einer Anzahl von 10.000 Stück sowie Servicestationen bis zu 2.000 Euro und bis zu einer Anzahl von 100 Stück werden vollständig übernommen. Die Einbaukosten sowie der dafür benötigte Grunderwerb wird mit 75 Prozent gefördert. Die genannten Vorhaben müssen nicht Teil eines Verkehrs- oder Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes sein.
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise sowie kreisfreie Städte. Anträge müssen bis zum 30.06. eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, gestellt werden. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 gültig.
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